Update 1. August 2022:
Mit der neuen Verordnung gelten für Chöre folgende Corona-Regelungen:
Die mit 1.8.2022 punktuell veränderte 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (i.d.F. der 2. Novelle) gilt nun bis inklusive 23. Oktober 2022. Inhaltlich hat sich für Chöre nichts geändert im Vergleich zur Rechtslage ab 1.6.2022.
Zudem ist die neue COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung im Hinblick auf Personen mit einem positiven Testergebnis zu beachten.