EHRENZEICHEN
Richtlinien über Verleihung von Auszeichnungen
1. An Einzelmitglieder
1.1. Chorverbandsabzeichen mit silbernem Lorbeerkranz mit Ehrenbrief 25 Jahre
An Sängerinnen bzw. Sänger des Chorverbandes Steiermark, die mindestens 25 Jahre aktive Sängertätigkeit in einer Chorgemeinschaft (in Chorgemeinschaften) nachweisen können, wird eine Ehrenurkunde des Chorverbandes Steiermark verliehen. Diese Urkunde berechtigt zum Tragen des Chorverbandsabzeichens mit silbernem Lorbeerkranz.

1.2. Chorverbandsabzeichen mit goldenem Lorbeerkranz mit Ehrenbrief 40 Jahre
An Sängerinnen bzw. Sänger des Chorverbandes Steiermark, die mindestens 40 Jahre aktive Sängertätigkeit in einer Chorgemeinschaft (in Chorgemeinschaften) nachweisen können, wird eine Ehrenurkunde des Chorverbandes Steiermark verliehen. Diese Urkunde berechtigt zum Tragen des Chorverbandsabzeichens mit goldenem Lorbeerkranz.

1.3. Chorverbandsabzeichen 50 Jahre mit Ehrenbrief
An Sängerinnen bzw. Sänger des Chorverbandes Steiermark, die mindestens 50 Jahre aktive Sängertätigkeit in einer Chorgemeinschaft (in Chorgemeinschaften) nachweisen können, wird ein Ehrenbrief des Chorverbandes Steiermark verliehen. Diese Urkunde berechtigt zum Tragen des Chorverbandsabzeichens 50 Jahre.

1.4. Chorverbandsabzeichen 60 Jahre mit Ehrenbrief
An Sängerinnen bzw. Sänger des Chorverbandes Steiermark, die mindestens 60 Jahre aktive Sängertätigkeit in einer Chorgemeinschaft (in Chorgemeinschaften) nachweisen können, wird ein Ehrenbrief des Chorverbandes Steiermark verliehen. Diese Urkunde berechtigt zum Tragen des Chorverbandsabzeichens 60 Jahre.

1.5. Ehrenzeichen des Chorverbandes Steiermark
An Persönlichkeiten, die der besonderen Wertschätzung erachtet werden, an Personen die sich um das Sängerwesen, dem Chorverband Steiermark oder um die Förderung des Kulturgutes im Sinne der Ziele des Chorverbandes Steiermark außergewöhnliche Verdienste (auch ohne dem Chorverband anzugehören) erworben haben, kann nach streng anzulegenden Richtlinien das Ehrenzeichen des Steirischen Sängerbundes verliehen werden.

Anmerkung:
Die Rückgabe einer Auszeichnung schließt jede weitere Auszeichnung dieser Peron/dieses Vereines aus. Einsprüche gegen die Abweisung von Ehrungs- und Auszeichnungsanträgen sind ausgeschlossen.
2. An Funktionsträger
Ehrungen für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Chorwesens
Um Ehrenzeichen für besondere Verdienste nicht zu entwerten, wird darauf hingewiesen, dass der Landesvorstand bei der Behandlung von Anträgen sehr strenge Maßstäbe anzulegen hat.
2.1. Goldene Ehrenzeichen
Das goldene Ehrenzeichen des Chorverbandes Steiermark wird an über den Verein hinaus (in Region, Bundesland) tätige Funktionäre verliehen, die sich um die organisatorische Förderung des Chorgesanges im Chorverband Steiermark besondere Verdienste erworben haben.

2.2. Viktor Zack – Medaille
Der Chorverband Steiermark stiftete aus Anlass des 100jährigen Bestandes am
05.Juli 1962 in Würdigung der Verdienste des steirischen Tondichters Viktor Zack eine Medaille für besondere Verdienste um Kunst und Lied. Diese wird "Viktor-Zack-Medaille" genannt. Die Vorderseite zeigt das Bildnis von Viktor Zack nach dem künstlerischen Entwurf des akademischen Bildhauers Prof. Wilhelm Gösser, die Rückseite ist nach einem Entwurf von OStR Prof. Otto A. Schmidt gestaltet. Sie zeigt, umgeben von einem Lorbeerkranz, die Inschrift: "Für Verdienste um Lied und Heimat". Im Mittelfeld ist das Bundesabzeichen und darunter der Raum für die Widmung. Der Durchmesser
der Medaille beträgt 80 mm. Die Viktor Zack-Medaille wird nur an musikalisch Tätige, die sich besondere und hervorragende Verdienste um das Lied, den Chorgesang und Kunst und Kultur in der Steiermark erworben haben, verliehen. Sie darf vom Empfänger weder veräußert noch zu Tauschzwecken verwendet werden. Wenn nach dem Ableben des Trägers der Medaille keine Nachkommen vorhanden sind, fällt die Medaille wieder an den Chorverband Steiermark zurück und ist dort aufzubewahren. Die Viktor Zack-Medaille wird nur in Silber verliehen.
