Neu 2024 – Die KleinveranstalterInnen-Förderung des Landes

Diese Förderschiene ist neu und kann bei der Abteilung 9, Referat für Kunst, Kultur und kulturelles Erbe, auch von Chören beantragt werden. Damit können beispielsweise Chorkonzerte gefördert werden, die ohne diese finanzielle Unterstützung nicht realisierbar wären (z.B. wegen hoher Saalmieten, zugekaufter GastsängerInnen, teurer Tontechnik usw.) Je nachdem, ob es sich um eine Einzelveranstaltung oder um eine Veranstaltungsreihe handelt, sind die pauschalierten Förderbeträge in der Höhe von 1.500 bis 3.500 Euro gestaffelt. Die Förderung ist nur einmal pro Jahr möglich.

Die Antragstellung erfolgt mit dem auf der Homepage der Abteilung 9 zur Verfügung gestellten Download-Formular (Link Pauschalförderprogramme) und kann bis spätestens zwei Wochen vor der (ersten) Veranstaltung erfolgen, was eine gewisse Kurzfristigkeit in der Planung erlaubt.

Weitere Informationen und Link zum Antragsformular:

https://www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/12941854/166342920/